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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Leistungen der TITAN Commerce Continental Services GmbH

I. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der TITAN Commerce Continental Services GmbH und dem gewerblichen Käufer gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei gewerblichen Käufern (Kaufmann) ist eine von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarung nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurde.

1. Angebot und Angebotsunterlagen

a. Von diesen AGB abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese von TITAN Commerce Continental Services GmbH schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch dann, wenn TITAN Commerce Continental Services GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.

b. Soweit nicht anders ausgewiesen, verstehen sich die angegebenen Preise einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Darstellung des Sortiments von TITAN Commerce Continental Services GmbH auf Internetseiten, in Katalogen oder in der Auslage stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Offerte dar.

c. Der Kunde bestellt die von ihm gewünschte Ware/Dienstleistung durch Absendung oder Übergabe aller abgefragten Angaben. Die vom Kunden abgegebene Bestellung ist ein bindendes Angebot. Ein Vertrag kommt zustande, wenn TITAN Commerce Continental Services GmbH das Angebot annimmt. Die Annahme erfolgt durch Auslieferung oder individuelle Bestätigung. Automatisch versandte Bestellbestätigungen dienen lediglich der Information des Kunden und stellen keine Vertragsannahme dar.

d. TITAN Commerce Continental Services GmbH ist berechtigt, das Angebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen.

e. TITAN Commerce Continental Services GmbH behält sich vor, eine gegenüber dem Angebot in Preis und Qualität gleichwertige Leistung zu erbringen und im Falle von Nichtverfügbarkeit nicht zu liefern / zu leisten.

2. Fälligkeit und Aufrechnung

a. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung netto zur Zahlung fällig.

b. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

c. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

3. Lieferzeit

a. Soweit nicht anders angegeben, erfolgt die Lieferung in der Regel innerhalb von 7 Werktagen nach Eingang der Bestellung.

b. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

c. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

d. Sofern die Voraussetzungen von c.) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme oder Schuldnerverzug geraten ist.

e. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB (Verzug des Schuldners) oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.

f. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

g. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

h. Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 1% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 10% des Lieferwertes.

i. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben unberührt.

4. Versandkosten und Gefahrenübergang

a. Logistikpauschale

Für den Versand unserer Ware berechnen wir eine Logistikpauschale je Bestellung in Höhe von € 5,95 (€ 5,00 netto). Die Logistikpauschale beinhaltet unsere Kosten für Verpackung, Versand und Versicherung.

b. Frachtkosten

Zusätzlich fallen für den Versand innerhalb Deutschlands Frachtkosten an wie folgt:

a.) IUS Spedition Gießen

bis 3 kg - € 8,25 inkl. MwSt. (€ 6,93 netto)
bis 10 kg - € 9,75 inkl. MwSt. (€ 8,19 netto)
bis 20 kg - € 10,50 inkl. MwSt. (€ 8,82 netto)
bis 31,5 kg - € 15,00 inkl. MwSt. (€ 12,60 netto)
bis 50 kg - € 51,00 inkl. MwSt. (€ 42,85 netto)
bis 100 kg - € 72,00 inkl. MwSt. (€ 60,50 netto)
bis 200 kg - € 114,00 inkl. MwSt. (€ 95,79 netto)
bis 1000 kg - € 309,00 inkl. MwSt. (€ 259,66 netto)

b. Express-Versand, Auslandslieferungen
Kosten und Details auf Anfrage per Telefon unter +49 (0)641 4808300.

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.

5. TITAN Commerce Continental Services GmbH Rückgaberecht

a. Für alle angebotenen Artikel gilt ein Rückgaberecht von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, sofern die Rückgabe nicht aufgrund von Mängelansprüchen begründet wird. Voraussetzung und Abwicklung des TITAN Commerce Continental Services GmbH Rückgaberechts: Die Ware muss in unbeschädigtem, funktionsfähigem, vollständigem Zustand und in einwandfreier Originalverpackung an TITAN Commerce Continental Services GmbH zurückgeschickt werden. Die Retourenummer erfragen Sie bitte telefonisch unter +49 (0)641 480117-00 oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. .Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können Die Rückseite des Lieferscheins oder der Rechnung ist als Rücksendeschein (Retourennummer eintragen) zu verwenden. Rücksendungen sind für TITAN Commerce Continental Services GmbH kostengünstigst anzuliefern.

b. Ausgenommen vom Rückgaberecht sind folgende Artikel: Artikel die nicht Teil des Internetangebotes sind oder auf Kundenwunsch bestellt oder speziell für den Kunden angefertigt wurden (inkl. Kabelmeterware), ferner jede Software und Verbrauchsmaterial, außerdem CDs, DVDs und sonstige Datenträger die von Ihnen entsiegelt wurden.

c. Von dem TITAN Commerce Continental Services GmbH Rückgaberecht unberührt bleibt selbstverständlich das Recht des Kunden, Mängelansprüche geltend zu machen.

d. Bitte beachten Sie: Wird die Ware in verschmutzter und/oder beschädigter Verpackung oder unvollständig zurückgegeben oder ist die Treibersoftware entsiegelt, so wird für die Funktionsprüfung und Wiederherstellung der Verkaufsfertigkeit ein Abzug in Höhe von 20% des Warenwertes in Ansatz gebracht. Es bleibt unbenommen, den Nachweis zu führen, dass der im konkreten Fall angemessene Betrag niedriger als der pauschalisierte Betrag ist. Bei Ingebrauchnahme von Verbrauchsmaterialien wie Druckerkartuschen (Tinte/Toner) besteht die Verpflichtung zum Wertersatz. Rücksendungen, die nicht vollständig sind oder sich nicht in der Originalverpackung befinden, werden zu Lasten des Käufers zurückgewiesen.

6. Mängelhaftung

a. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

b. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist TITAN Commerce Continental Services GmbH nach eigener Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung ist TITAN Commerce Continental Services GmbH verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

c. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

d. TITAN Commerce Continental Services GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit TITAN Commerce Continental Services GmbH keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

e. TITAN Commerce Continental Services GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

f. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

g. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

h. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

i. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.

7. Gesamthaftung

a. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als unter 6. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Die Haftung wegen vorsätzlichen Handelns bleibt hiervon unberührt.

b. Die Begrenzung nach a.) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

c. Soweit die Schadensersatzhaftung TITAN Commerce Continental Services GmbH gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von TITAN Commerce Continental Services GmbH.

8. Eigentumsvorbehaltssicherung

a. TITAN Commerce Continental Services GmbH behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist TITAN Commerce Continental Services GmbH berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch TITAN Commerce Continental Services GmbH liegt ein Rücktritt vom Vertrag. TITAN Commerce Continental Services GmbH ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

b. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

c. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde TITAN Commerce Continental Services GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit TITAN Commerce Continental Services GmbH Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, TITAN Commerce Continental Services GmbH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.

d. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt TITAN Commerce Continental Services GmbH jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt) der Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von TITAN Commerce Continental Services GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. TITAN Commerce Continental Services GmbH verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann TITAN Commerce Continental Services GmbH verlangen, dass der Kunde TITAN Commerce Continental Services GmbH die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

e. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für TITAN Commerce Continental Services GmbH vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, TITAN Commerce Continental Services GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt TITAN Commerce Continental Services GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

f. Wird die Kaufsache mit anderen, TITAN Commerce Continental Services GmbH nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt TITAN Commerce Continental Services GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde TITAN Commerce Continental Services GmbH anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für TITAN Commerce Continental Services GmbH.

g. Der Kunde tritt TITAN Commerce Continental Services GmbH auch die Forderungen zur Sicherung der Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

h. TITAN Commerce Continental Services GmbH verpflichtet sich, die TITAN Commerce Continental Services GmbH zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt TITAN Commerce Continental Services GmbH.

III. 9. Gerichtsstand und Erfüllungsort

a. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz von TITAN Commerce Continental Services GmbH in Gießen. Die TITAN Commerce Continental Services GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

b. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.